Die Stadt Düsseldorf bietet mit dem Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf": Richtlinie 2024 vom 14.12.2023 eine mit der Bundesförderung kombinierbare Sonderförderung an, bei der Sie in Bestandsgebäuden bis zu 6.500€ von der Stadt Düsseldorf zurückbekommen können.
Die folgenden Punkte sind ein Überblick der von der Stadt geforderten Anforderungen und Vorgaben, die für den Erhalt der Förderung zu erfüllen sind. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beratung und Durchführung der genannten Punkte und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.
Anforderungen:
Gefördert wird der erstmalige Einbau von elektrisch betriebenen Wärmepumpen zur Raumheizung und zur kombinierten Warmwasserbereitung mit Raumheizung. Förderfähige Wärmepumpenarten sind Sole/Wasser-Wärmepumpen mit Erdsonden, Sole/Wasser-Wärmepumpen mit Erdkollektoren und Luft/Wasser-Wärmepumpen. Die Förderung von Wasser/Wasser-Wärmepumpen (Grundwasser-Wärmepumpen) kann im Rahmen einer Einzelfallentscheidung gemäß Richtlinie Punkt 6.1 geprüft werden.
Zu erfüllende Vorgaben:
Für weitere Informationen: https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/1/19/19-303 oder rufen Sie uns an.
Hier ein Beispiel der Förderungstabelle der Firma Nibe.
Bitte beachten Sie, dass diese Tabelle lediglich als Orientierungshilfe dient. Wir empfehlen Ihnen dringend, uns zu kontaktieren, damit wir Ihnen bei der Suche nach der passenden Förderung behilflich sein können.