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Zusätzliche Förderung der Stadt Düsseldorf

Die Stadt Düsseldorf bietet mit dem Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf": Richtlinie 2024 vom 14.12.2023 eine mit der Bundesförderung kombinierbare Sonderförderung an, bei der Sie in Bestandsgebäuden bis zu 6.500€ von der Stadt Düsseldorf zurückbekommen können.

Die folgenden Punkte sind ein Überblick der von der Stadt geforderten Anforderungen und Vorgaben, die für den Erhalt der Förderung zu erfüllen sind. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beratung und Durchführung der genannten Punkte und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.

Anforderungen:

Gefördert wird der erstmalige Einbau von elektrisch betriebenen Wärmepumpen zur Raumheizung und zur kombinierten Warmwasserbereitung mit Raumheizung. Förderfähige Wärmepumpenarten sind Sole/Wasser-Wärmepumpen mit Erdsonden, Sole/Wasser-Wärmepumpen mit Erdkollektoren und Luft/Wasser-Wärmepumpen. Die Förderung von Wasser/Wasser-Wärmepumpen (Grundwasser-Wärmepumpen) kann im Rahmen einer Einzelfallentscheidung gemäß Richtlinie Punkt 6.1 geprüft werden.

Zu erfüllende Vorgaben:

  • Die Vorlauftemperatur beträgt maximal 55°C;
  • Für Sole/Wasser-Wärmepumpen liegt eine Erlaubnis der Unteren Umweltschutzbehörde vor;
  • Der Betrieb erfolgt über eine Photovoltaik-Anlage die nachweislich auf den Eigenverbrauch ausgelegt ist oder durch den Bezug von 100% zertifiziertem Ökostrom. Zugelassene Zertifikate sind OK-Power-Label, Grüner Stromlabel, TÜV-Nord-Zertifikat (Geprüfter Ökostrom), TÜV-Süd-Zertifikat (Produkte EE01 und EE02), TÜV-Rheinland-Zertifikat (Ökostromsiegel);
  • Die Jahresarbeitszahl (JAZ) beträgt für Sole/Wasser-Wärmepumpen mindestens 3,8 bzw. 4.0 für die Raumheizung von Gewerbeimmobilien und für Luft/Wasser-Wärmepumpen mindestens 3,5 (Berechnung nach VDI 4650 Blatt 1);
  • Beim Einbau von Wärmepumpen müssen die durch die Anlagen versorgten Nutzungseinheiten nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % durch erneuerbare Energien beheizt werden;
  • Die Wärmepumpe ist seitens des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als „Wärmepumpe mit Prüf-/Effizienznachweis“ gelistet;
  • Die Wärmepumpe verfügt über eine netzdienliche Schnittstelle: Smart Grid (SG) Ready / Virtual Heat and Power Ready-Fähigkeit (BAFA-Liste);
  • Der hydraulische Abgleich wird durchgeführt. Nachweis eines hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B gemäß Bestätigungsformular des hydraulischen Abgleichs des Spitzenverbands der Gebäudetechnik „VdZ-Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e. V.“

Für weitere Informationen: https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/1/19/19-303 oder rufen Sie uns an.

Wir helfen Ihnen dabei, die richtige Förderung zu finden.

Hier ein Beispiel der Förderungstabelle der Firma Nibe.
Bitte beachten Sie, dass diese Tabelle lediglich als Orientierungshilfe dient. Wir empfehlen Ihnen dringend, uns zu kontaktieren, damit wir Ihnen bei der Suche nach der passenden Förderung behilflich sein können.

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